Anmeldung und FristenVersicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Zum Bezug von IPV sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2025 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Massgebend sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2025.
Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv erfahren Sie in Erklärvideos, welche Personen Anspruch haben und wie Sie sich für die IPV anmelden können. Zudem können Sie auch provisorisch ausrechen, ob Sie für das Jahr 2025 Anspruch haben.
Die IPV-Anmeldung muss online ausgefüllt und eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Einreichfrist bis 31. März 2025. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Weitere Informationen
Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv oder über die Telefonnummer 071 282 61 91
Die AHV-Zweigstelle Nesslau kann Sie auf Wunsch persönlich beraten:
AHV-Zweigstelle: Petra Pedrett
E-Mail: petra.pedrett@nesslau.ch
Tel. 058 228 76 28