Grabräumung auf den Friedhöfen
Infolge Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe werden nachfolgende Gräber geräumt:
Friedhof Krummenau
- 9 Erdbestattungen von 2002 - 2005 rechter Friedhofteil, hinterste Reihe
- 4 Urnengräber von 2004 rechter Friedhofteil
Friedhof Neu St. Johann
- 11 Erdbestattungen von 2001 - 2002 vorderer Friedhofteil (rechts), hinterste Reihe
- 5 Urnengräber von 2004 - 2005 hinterer Friedhofteil (rechts), hinterste Reihe
Friedhof Nesslau
- 14 Erdbestattungen von 2002 - 2003 linker Friedhofteil, letzte Reihe
- 2 Urnengräber von 2005 mittlerer Friedhofteil (links), vorderste Reihe
Evang. Friedhof Stein
- 7 Erdbestattungen von 2001 - 2003 linker Friedhofteil, hinterste Reihe (von rechts)
Die Angehörigen werden ersucht, die Grabsteine, Kreuze, Pflanzen usw. bis Samstag, 31. Mai 2025 zu entfernen. Über Grabmäler und Pflanzen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht geräumt werden, verfügt die Gemeinde. Jede Verantwortung und Haftbarkeit der Gemeinde Nesslau wird ausgeschlossen. Für die Beantwortung von allfälligen Fragen steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei gerne zur Verfügung (T 058 228 76 40).
Nesslau, 25. März 2025
Gemeinderat Nesslau