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Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.abstimmungen.sg.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

10.30 - 11.30 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus Nesslau

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinderatskanzlei im Voraus verlangt werden.

Brieflich abstimmen

1.Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende Stimmcouvert oder in ein privates Couvert und verschliessen Sie dieses. Ohne Couvert ist die Stimmabgabe ungültig.
2. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
3. Das Couvert mit den Stimmzetteln sowie den unterzeichneten Stimmausweis legen Sie in dasselbe Fenstercouvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
4. Briefliche Stimmabgaben müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeindeverwaltung Nesslau eintreffen.
5. Das Fenstercouvert kann

  • unfrankiert der Post übergeben werden (bis Dienstag vor der Abstimmung)
  • in den Briefkasten beim Gemeindehaus Nesslau eingeworfen oder
  • an der Urne abgegeben werden.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • der Stimmzettel nicht in einem separaten Couvert liegt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält