Haben Sie eine Wohnung zu vermieten? Wir empfehlen Ihnen, den Vertrag schriftlich abzufassen und vorgängig eine Betreibungsauskunft einzufordern.
Folgende Formulare können beim Einwohneramt bezogen werden:
- St. Galler Mietvertrag, herausgegeben vom Hauseigentümer-Verband Kanton St. Gallen und vom Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz, Gebühr: Fr. 8.50
- Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen des Vermieters
- Mitteilung der Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Haben Sie Fragen und/oder Probleme rund um das Thema Miete und Pacht? Wenden Sie sich direkt bei der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse. Kontaktdaten und nützliche Informationen finden Sie unter: www.schlichtundrecht.ch
Vermietung / Mietung von Ferienwohnungen und/oder Ferienhäuser
Bitte informieren Sie sich über die Vermietung von Ferienliegenschaften. Es gelten das Tourismusgesetz, die Tourismusverordnung sowie das Kurtaxenreglement mit Tarif der Gemeinde Nesslau. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Gemeinderatskanzlei.
Nesslau Tourismus führt auf unserer Website eine Liste mit den Unterkünften in der Gemeinde und Sie können Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus dort gratis registrieren lassen. Für die Erfassung ist Nesslau Tourismus zuständig.
Interessante Links
HEV Schweiz
Beobachter, Artikel "Wohnen, wenn der Vermieter sich nicht auskennt"
Betreibungsauskunft
Immobilienmarkt