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Eine Möglichkeit für die familienergänzende Betreuung nebst Kindertagesstätten und schulergänzenden Angeboten ist die Tagesfamilienbetreuung. Eine Person betreut eines oder mehrere Kinder im eigenen Haushalt regelmässig stundenweise, halb- oder ganztags und bietet dadurch Kindern einen familiennahen Alltag.

Für die familienergänzende Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren im eigenen Haushalt besteht eine Meldepflicht, wenn die Betreuung regelmässig und gegen Entgelt stattfindet. Generell dürfen höchstens fünf Kinder gleichzeitig regelmässig betreut werden.

Personen, die eine Tagesfamilienbetreuung anbieten, benötigen eine Eignungsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde und stehen unter deren Aufsicht. Es gibt freischaffende Betreuungspersonen in Tagesfamilien und solche, die bei einem Tagesfamilienverein (z.B. Tagesfamilien Toggenburg) angestellt sind. Besteht ein solches Anstellungsverhältnis, wird das Einholen der Eignungsbescheinigung über den Verein sichergestellt. Freischaffende Betreuungspersonen, die noch keine Eignungsbescheinigung haben, werden gebeten, ihre Meldepflicht wahrzunehmen und sich beim Sozialamt Nesslau zu melden (Tel. 058 228 76 42 oder E-Mail cornelia.stalder@nesslau.ch).

Kontakt

Tagesfamilien Toggenburg
Jasmin Nadig
Feldstrasse 26
9621 Oberhelfenschwil
Tel. +41 71 543 57 58
jasmin.nadig@tagesfamilien-toggenburg.ch

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