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Der Entlastungsdienst und seine Bedeutung

Wenn ein Kind oder Elternteil durch Unfall oder Krankheit von einer Behinderung betroffen wird, bedeutet das für das Familienleben eine grosse Umstellung, die das Paar, allfällige Geschwister, weitere Angehörige und die Beziehungen gegen aussen beeinflusst. Die Entlastungsdienste unterstützen Familien, die ihre behinderten Angehörigen zuhause betreuen. Diese Familien sind über Jahre mit Pflege, Betreuung und Förderung intensiv beschäftigt. Durch regelmässige Entlastung soll die Lebenqualität aller Beteiligten erhalten werden. Den betreuenden Angehörigen muss es möglich sein, ihre sozialen Beziehungen weiterhin zu pflegen, Zeit für sich zu haben, sich weiterzubilden oder mit einem Teilpensum zu arbeiten. Zudem trägt die Entlastung im eigenen Haushalt dazu bei, dass behinderte Menschen integriert leben können. Der Begriff Familie wird für einen zumindest zweiköpfigen Haushalt eingesetzt, in dem eine Person mit Behinderung zu Hause ist.

Die Vermittler/innen legen gemeinsam mit den Betroffenen den Entlastungsbedarf fest und schlagen der Familie eine geeignete Betreuerin / einen geeigneten Betreuer vor.

Die Betreuer/innen handeln in Vertretung der abwesenden "familiären" Betreuungsperson. Sie betreuen die ihnen anvertrauten Personen. Im Auftrag und in Absprache mit der zu vertretenden Person gehört die Begleitung / Beschäftigung der behinderten Person, je nach Einsatzzeit die Mahlzeitenzubereitung sowie die Unterstützung im Pflegebereich und die sofortige Hilfestellung im Notfall zu ihren Aufgaben. Allgemeine hauswirtschaftliche und professsionelle pflegerisch / therapeutische Dienstleistungen gehören jedoch nicht zum Ziel der Einsätze.

Die Dienstleistungen des Entlastungsdienstes werden im Sinne einer institutionalisierten Nachbarschaftshilfe durch auf ihre Arbeit vorbereitete und bei Bedarf spezifisch geschulte Laien erbracht und stehen ergänzend zu den Angeboten der professionellen Hilfe und Pflege zu Hause. Die Trägervereine der Entlastungsdienste legen viel Wert darauf, dass die Dienstleistung in erster Linie bedarfsorientiert ist und auch Familien mit kleinen Budgets zur Verfügung steht. Dieses Ziel erreichen sie mit ehrenamtlicher Arbeit, dem Einsatz Freiwilliger und der Beschaffung von zusätzlichen Mitteln zur Defizitdeckung.


Das Angebot der Entlastungsdienste stützt sich auf folgende Grundsätze:

Autonomie

Die Familie, die Entlastung braucht und beansprucht, ist die Auftraggeberin; sie wird in alle Entscheidungen einbezogen. Unsere Dienstleistungen werden unter Achtung der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Familie erbracht.


Subsidiarität

Die Dienstleistungen ergänzen, unterstützen oder ersetzen die Leistungen der Familienangehörigen. Sie werden mit den übrigen Diensten (z.B. Spitex), die den Behinderten das Leben zu Hause ermöglichen resp. erleichtern, koordiniert.


Solidarität und gesellschaftliche Integration

Die Dienstleistung stärkt die informellen Netze (Angehörige, Freunde, Nachbarn) und die Solidarität zwischen hilfe- bzw. pflegebedürftige und selbständigen, leistungsfähigen Menschen.


Die Dienstleistung

ist auf den individuellen Bedarf ausgerichtet
steht Familien mit Behinderten zur Verfügung

Kontakt

Entlastungsdienst Toggenburg / Neckertal
Regula Bürge
Müselbachstrasse 1
9612 Dreien
Tel. +41 77 529 59 03
toggenburg@entlastungsdienst-ostschweiz.ch

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