Sie sind neu zugezogen, wechseln innerhalb der Gemeinde den Wohnsitz oder wollen sich abmelden?
Gemäss dem Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (sGS 453.1) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum Ihrer Adressänderung.
Adressänderung innerhalb der Gemeinde (eUmzug)
Abmeldung / Wegzug (eUmzug)